Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den kaufmännischen Geschäftsverkehr  

Stand: 15.01.2023

 

 

 

 

KONTAKTINFORMATIONEN

PIZZycle GmbH
Sternstraße10
63075 Offenbach am Main
info@pizzycle.com

 

 

 

PRÄAMBEL

PIZZycle ist der erste wiederverwendbare und verschließbare Pizzakarton und ein großer Schritt hin zu einer nachhaltigeren Lebensmittelverpackungsindustrie. PIZZycle besteht aus zwei identischen, runden Schalen, die entsprechend der Form einer Pizza designed wurde. Durch die spezifische Form lässt sich PIZZycle leicht transportieren, in der Spülmaschine reinigen und effizient lagern. Der innovative Verschlussmechanismus ermöglicht es dem Benutzer, die Einzelteile intuitiv zu öffnen und zu schließen. Durch das extrem langlebige, kratz- und hitzebeständige Material, kann PIZZycle mehrere hundert Mal verwendet werden. Das Beste an unserer Pizzabox: PIZZycle ist zu 100 % recycelbar. 

Die Geschäftstätigkeit der PIZZycle GmbH umfasst nicht die Bereitstellung oder den Betrieb eines Bargeld oder software basierten Mehrwegsystems. Durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen folgend die Vertragsbedingungen für den kaufmännischen Rechtserwerb der Pizzabox “PIZZycle” festgehalten werden.

I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zum Erwerb der Pizzabox “PIZZycle” (bewegliche Sache i.S.v. § 90 BGB) gegenüber Unternehmern (§ 14 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, § 310 I BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen der PIZZycle GmbH abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn PIZZycle GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer gemäß § 35 GmbHG, ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt oder auf diese verwiesen werden).

3.  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der PIZZycle GmbH maßgebend.

4. Die Abtretung von Forderungen gegen PIZZycle GmbH an Dritte ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.

 

II. Vertragspartner

Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrags kommt dieser mit PIZZycle GmbH, Sternstraße 10, 63075 Offenbach am Main, zustande (weitere Informationen zur PIZZycle GmbH können im Impressum unter www.pizzycle.com abgerufen werden).

 

III. Antrag und Annahme

1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar und ist somit freibleibend. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie einen verbindlichen Antrag zum Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Annahme des Antrags durch uns erfolgt nach dem Absenden der Bestellung. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen sind deutsch und englisch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

2. Auf anderen Vertriebswegen als der Bestellung im Online-Shop sind die Anträge der PIZZycle GmbH i.S.v. § 145 BGB freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist vorsehen.

3. Die Annahme eines Antrags nach § 151 BGB durch PIZZycle GmbH kommt hierbei erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (Textform ausreichend) oder durch die Lieferausführung der PIZZycle GmbH zustande.

4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der PIZZycle GmbH und dem Besteller ist der mindestens in Textform geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser AGB. Mündliche Aus- und Zusagen vor Vertragsabschluss sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

 

IV.  Überlassene Unterlagen

1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Prototypen, Kalkulationen, Renderings, Zeichnungen, CAD-Modelle etc., behält sich die PIZZycle GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, PIZZycle GmbH erteilt dazu dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

2. Sofern es nicht zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes zwischen der PIZZycle GmbH und dem Besteller kommt, sind die überlassenen Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

 

V. Preise und Zahlung

1. Sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, oder auf der Rechnung ausgewiesen ist, gelten die Preise der PIZZycle GmbH in EURO exkl. Mehrwertsteuer (in jeweils gültiger Höhe). Hierzu kommen die Kosten für die Verpackung der PIZZycle und die von der PIZZycle GmbH als besondere Position ausgewiesenen Kosten für die Beförderung durch den Frachtführer.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. 

PIZZycle GmbH

IBAN: DE70430609671266158600 

BIC: GENODEM1GLS

GLS Gemeinschaftsbank eG 44774 Bochum

3. Der Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger, schriftlicher Vereinbarung zulässig.

4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis sowie die Versandkosten (inkl. Mehrwertsteuer wenn diese anfallen) 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

6. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung öffentliche Abgaben, die die Einfuhr oder den Vertrieb der Ware betreffen, erhöht oder neueingeführt werden, ist PIZZycle GmbH zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt.

7. Im Online-Shop der PIZZycle GmbH stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: 

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang. 

PayPal, PayPal Express 
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. 
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal nach Versendung der Ware automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. 


Amazon Pay
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Amazon noch vor Abschluss des Bestellvorganges in unserem Online-Shop weitergeleitet. Um über Amazon den Bestellprozess abwickeln und den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Dort können Sie die bei Amazon gespeicherte Lieferadresse und Zahlungsmethode wählen, die Verwendung Ihrer Daten durch Amazon und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Anschließend werden Sie zu unserem Online-Shop zurückgeleitet, wo Sie den Bestellvorgang abschließen können. 
Unmittelbar nach Versendung der Ware fordern wir Amazon zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch Amazon automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. 

 

VI. Zurückbehaltungsrecht 

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

VII. Lieferung

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts gegenteiliges ergibt, ist Lieferung zu Konditionen gemäß dem Incoterm "FCA" (Incoterm-Codes 2020) vereinbart.

2. PIZZycle GmbH schließt zur Beförderung der bestellten Ware - ohne ein vorheriges Angebot abgeben zu müssen - einen Beförderungsvertrag zu den üblichen Bedingungen auf Gefahr und Kosten des Käufers ab.

3. Die Beförderung darf von der PIZZycle GmbH unverzüglich nach Produktion der Ware beauftragt werden.

4. Der Beginn der von PIZZycle GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5. Wird PIZZycle GmbH selbst nicht beliefert obwohl die PIZZycle GmbH bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, wird PIZZycle GmbH von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die PIZZycle GmbH den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferung informieren.

6. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von der PIZZycle GmbH zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.

7. Die PIZZycle GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, PIZZycle GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). 

8. Minder- bzw. Mehrlieferungen bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Menge sind zulässig - abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

9. Von PIZZycle GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

10. Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von durch die PIZZycle GmbH nicht beherrschbare Umstände bei PIZZycle GmbH oder ihren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall wird die PIZZycle GmbH den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von der PIZZycle GmbH nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

11. PIZZycle GmbH kann - unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Bestellers - vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen PIZZycle GmbH gegenüber nicht nachkommt.

12. Versandart, Versandweg und Verpackung unterstehen in Ermangelung diesbezüglicher konkreter Absprachen dem pflichtgemäßen Ermessen der PIZZycle GmbH.

 

VIII. Verzug

1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug i.S.v. § 293 BGB oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist PIZZycle GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Vorschrift des § 373 HGB bleibt hiervon unberührt.

2. Sofern die Voraussetzungen des Annahme- oder Schuldnerverzugs vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über.

3. Im Fall des von der PIZZycle GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haftet diese für Verzugsschäden. Die Höhe der Verzugsschäden beschränkt sich hierbei jedoch auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

IX. Lieferhindernisse und Ausfälle

1. Kriege, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die die Herstellung oder den Versand der Ware verhindern, verzögern oder unwirtschaftlich machen, befreien uns für die Dauer und im Umfang der Störung von der Lieferpflicht. 

2. Überschreitet die Störung die Dauer von drei Monaten, sind wir zum Rücktritt berechtigt.

3. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen aufgrund höherer Gewalt im vorstehenden Sinne sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken.

 

X. Gefahrübergang bei Beförderung

1. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung Ware an den Besteller über. 

2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beförderung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

 

XI. Eigentumsvorbehalt

1. PIZZycle GmbH behält das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen. 

2. PIZZycle GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

3. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 

4. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller PIZZycle GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. 

5. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, PIZZycle GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der PIZZycle GmbH entstandenen Ausfall.

6. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. 

7. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an PIZZycle GmbH in Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der PIZZycle GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. PIZZycle GmbH wird die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 

8. Wird der Liefergegenstand mit anderen der PIZZycle GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die PIZZycle GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. 

9. Erfolgte die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für die PIZZycle GmbH auf.

10. PIZZycle GmbH verpflichtet sich, die der PIZZycle GmbH nach diesem Absatz zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt. 

 

XII. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Die Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten durch den Besteller setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

2. Die von PIZZycle GmbH gelieferten Waren gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn PIZZycle GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche (Textform ausreichend) Mängelrüge zugeht. 

3. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Besteller genehmigt, wenn PIZZycle GmbH die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, indem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist der frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Dies gilt auch für vereinbarte Teillieferungen. 

4. Die Rüge berechtigt den Besteller nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.

5. Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen sind die Mängelansprüche des Bestellers zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. 

6. Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir berechtigt, zwischen Neulieferung und Nachbesserung zu wählen. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind von der PIZZycle GmbH im Falle eines berechtigten Mangelbeseitigungsverlangen zu tragen. Andernfalls kann die PIZZycle GmbH vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar. 

7. Das Recht er PIZZycle GmbH die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

8. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung (wie bspw. der Farbe, des Härtegrads, Oberflächenbeschaffenheit etc.) von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

9. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablieferung der Sache, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen. 

10. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

11. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen PIZZycle GmbH bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat (Kein Unternehmerregress nach §§ 478 I, 479 BGB).

 

XIII. Weitere Schadensersatzansprüche 

1. Die Geltendmachung weiterer möglicher Schadensersatzansprüche durch den Besteller beschränkt sich auf Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PIZZycle GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Soweit PIZZycle GmbH unter Berücksichtigung oben stehender Ausführungen für Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die PIZZycle GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der PIZZycle GmbH. Dies gilt, wenn die Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Die Einschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für die Haftung der PIZZycle GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem ProdHaftG. 

5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

 

XIV. Vertraulichkeit und Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreitetenInformationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

 

XV. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist der Geschäftssitz der PIZZycle GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Das örtlich und sachlich zuständige Gericht ist das Amtsgericht Offenbach, bzw. das Landgericht Frankfurt am Main.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zwischen der PIZZycle GmbH und den Bestellern.

3. Sollte einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben diese AGB und der geschlossene Vertrag im Übrigen wirksam.

4. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Offenbach am Main, Januar 2023

PIZZycle GmbH | Sternstraße 10 | 63075 Offenbach am Main, Germany HRB 54359 | Amtsgericht Offenbach am Main 

Geschäftsführer: Marlene Bruch und Filip Raketic